Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden und besonderen Ausbildungsfahrten
Grundausbildung:
- Kennenlernen des Fahrzeuges
- Parken
- und natürlich das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum
Führerscheinklasse | besondere Ausbildungsfahrten | Anzahl |
A, A1, A2, B | Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
(nur bei Ersterwerb) | Schulung auf Autobahnen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
Mitglied im Landesverband Sächsischer Fahrlehrer e.V. |